Datenschutz: Wer immer noch auf die sog. 2 Klick-Lösung setzt, muss handeln.

Auf Webseiten meiner Kunden setzte ich schon längere Zeit keine Facebook-Like-Buttons mehr ein. Die Probleme, die Facebook mit dem Datenschutz hat sind ja seit Jahren bekannt und immer wieder kam es zu Abmahnungen von Websitebetreibern auf Grund des Facebook-Plugins. Entweder nutze ich die Social-Media-Buttons von c’t oder setze andere Teilen-Buttons ein, die den Facebook-Sharer aufrufen.

Der “c’t Shariff” passt ebenso wie viele Theme-native Buttons auf, dass soziale Netzwerke erst dann Daten von Nutzern abfragen können, wenn diese auf den entsprechenden Button klicken. Die von mir eingesetzten Buttons sind einfache HTML-Links, die mit CSS individuell gestaltet werden können.

Viele Website-Betreiber und Blogger setzen auf die sog. 2 Klick-Lösung und wähnen sich sicher. Aber: Jetzt ist Handeln erforderlich. Diese von heise entwickelte Lösung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht auf jeden Fall besser als die Lösung von Facebook, aber genauso fragwürdig wie die Facebook-Lösung. Bei der 2 Klick-Lösung werden genau die selben Daten an Facebook übertragen wie bei dem Like-Button von Facebook. Eben nur einen Klick später.

Das LG Düsseldorf hat nun entschieden, dass die Verwendung von Buttons, die die Daten der Besucher einer Website ungefragt an Facebook übertragen, nicht erlaubt sind, wie dieser Artikel zum Urteil auf eRecht24 zeigt.

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